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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 81 mal aufgerufen
 Tagesthemen
Bienchen Offline

Moderator DORNRÖSCHEN
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05.12.2011 23:14
ELSTAM wird verschoben antworten

Die Einführung von ELSTAM - also der elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale - wird um ein Jahr auf den 1.1.2013 verschoben!!!!!!
Das heisst, in 2012 geht es genauso weiter wie in 2011, also behelfsmässig mit der alten 2010er Lohnsteuerkarte. Wer keine hat, kann sich eine Ersatzbescheinigung vom FA ausstellen lassen. Für Änderungen (Steuerklassen, Freibeträge etc.) bitte unbedingt die Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber holen und ins Finanzamt mitnehmen. Danach wieder beim AG einreichen.
Wer sie vom AG zurückbekommt - bitte nicht ans Finanzamt schicken oder wegwerfen, sondern gut aufbewahren - der Arbeitgeber wird sie bald wieder einfordern.....


Flocke Offline

Titelverteidiger
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05.12.2011 23:29
#2 RE: ELSTAM wird verschoben antworten

Danke für die Info ,Bienchen

*************************************************

Katzenkind Offline

Vollprofi
Beiträge: 1.623
Punkte: 1.776

07.12.2011 09:03
#3 RE: ELSTAM wird verschoben antworten

erst machen Sie alle auf schnell schnell, und nu is nix damit.
Aber war doch eigentlich fast vorhersehbar, dass das nicht hinhaut...

Bienchen Offline

Moderator DORNRÖSCHEN
Beiträge: 22.289
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07.12.2011 17:11
#4 RE: ELSTAM wird verschoben antworten

Ja, und nur weil sich die Politiker etwas einbilden und keiner eine Ahnung von der Praxis hat. Die Deppen von Beamten machen das schon. 2 Jahre Stückelei und Behelfs-Arbeiten. Welche Firma könnte sich das erlauben... Dann funktioniert die EDV bezüglich ELSTAM auch meist nicht (mittlerweile gibt es auch Zeitungsberichte) - womit ein Arbeiten immer schwieriger wird.


Bienchen Offline

Moderator DORNRÖSCHEN
Beiträge: 22.289
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08.12.2011 22:25
#5 RE: ELSTAM wird verschoben antworten

Hier noch ein paar Infos aus erster Hand:

http://www.finanzamt.bayern.de/Informati...hen&c=n&d=x&t=x

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...steuer/022.html

und hier das zugehörige BMF-Schreiben:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...icationFile.pdf


Bienchen Offline

Moderator DORNRÖSCHEN
Beiträge: 22.289
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08.12.2011 22:33
#6 RE: ELSTAM wird verschoben antworten

Hier noch ein Zeitungsbericht dieser Tage:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inha...ce4c039620.html

Dazu muss ich sagen:

Die Daten wurden alle von den Meldebehörden (woher man früher auch die Lohnsteuerkarte bekam) an das Bundeszentralamt nach Bonn geschickt und dort weiterverarbeitet. Eure Finanzbeamten haben rein gar nix mit diesem Chaos zu tun. Auch wenn auf den Elstam-Ausdrucken der Absender Eures Finanzamtes steht. Das Finanzamt vor Ort darf nur alles ausbaden.....


Teddelcheck Offline

Moderator TO BE OR NOT TO BE
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08.12.2011 22:35
#7 RE: ELSTAM wird verschoben antworten

Danke ,für die Info Bienchen




ein liebes Grüßle vom



Bienchen Offline

Moderator DORNRÖSCHEN
Beiträge: 22.289
Punkte: 23.273


08.12.2011 22:38
#8 RE: ELSTAM wird verschoben antworten

büdde-büdde!!! Ich bin direkt froh, dass ich jetzt 2 Wochen krankgeschrieben war. Zwar hab ich ständige Schmerzen - aber auch keinen Stress. Ich hab erfahren, dass schon mal morgens um 7.30 100 oder 200 Leute vor der Türe standen. Da kommt Freude auf. Da denken die Leute, sie erledigen schnell was vor der Arbeit und dann sowas.


Turbo Offline

goldene Plaudertasche
Beiträge: 8.922
Punkte: 10.246


09.12.2011 08:49
#9 RE: ELSTAM wird verschoben antworten

Das sind ja echt enorme Wartezeiten.



Bienchen Offline

Moderator DORNRÖSCHEN
Beiträge: 22.289
Punkte: 23.273


27.03.2012 17:42
#10 RE: ELSTAM wird verschoben antworten

ELSTAM wird voraussichtlich erneut verschoben!!!
2013 wird dann ein weiteres Übergangsjahr. Jedoch sollen EINIGE Arbeitgeber bereits mit ELSTAM arbeiten (DATEV z.B.), die anderen arbeiten noch mit Papier.
Was heisst das für den Arbeitnehmer?

Weiterhin die gute alte LOHNSTEUERKARTE 2010 (gelb) hegen und pflegen, da sie noch weiterhin gültig sein wird (jetziger Stand). Wer keine mehr hat oder zum ersten Mal eine braucht, bekommt bei seinem Wohnitz-FA eine Ersatzbescheinigung für das laufende Jahr (die aber auch überjährig gültig ist).


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Quelle: eRecht24.de - Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

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