Dank des BGH,darf die Gema jetzt munter überhöhte Gebühren von Weihnachtsmarkt Budenbesitzern eintreiben,weil die Weihnachtsmusik spielen.Absolut schändlich und Lächerlich,besonders weil die Komponisten der Weihnachtslieder,welchen Laut Gema angeblich die Gebühren zuständen,schon teils 150 Jahre tod sind
Wieder einmal hat sich der BGH,was Marktradikalität betrifft,auf die Seite der Abzocker geschlagen.Da fragt man sich unwillkürlich,wann die Gema den ersten Kirchenchor vors BGH zerrt,weil der Chor Weihnachtslieder vor Publikum singt!!
Teddel das ist schon längst geschehen, ebenso Kindergärten werden zur Kasse gebeten. Nur weil sie zuviele Kopien für die Eltern gemacht haben, damit die mit den Kindern die Lieder einüben konnten. Also ein Vorgang der Jahrzehntelang usus war und alle beteiligten zufriedengestellt hat. Nur in letzter Zeit fängt die Gema an bekloppt zu spielen. Aber das bringt ja wohl Geld in die Kassen des Staates. Warum nicht gleich jeden besteuern der einen Walkman besitzt, oder ein Mobiltelefon, damit kann man ja sogar Radio hören. Ich kann da nur mal wieder meinen Lieblingsgallier Obeleix zitieren: Die spinnen die Gema.
____________________________________________________ Ob eine schwarze Katze Unglück bringt, hängt vor allem davon ab, ob man eine Maus oder ein Mensch ist.
Zum Glück ist die Rechtelage bei Photos eindeutig geregelt. Sowas sollte bei Liedern auch eingeführt werden. Das Recht am Photo erlischt 70 Jahre nach dem Ableben des Photographen.
Soweit ich weiß ist das bei Liedern ähnlich Arcon. Nur git es da womöglich irgeneine Klausel.
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Ich mach mit. Aber ich habe noch ne viel härtere Strafe, er muss dann 24 Stundne lang ohne Pause den Mutantenstadl mit Karl Moik anschauen.
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ich bin entsetzt was für Abgründe sich hier auftun. Und ich dachte, wer in die Kneipe geht ist harmlos. Und dann lese ich so was. Ihr würdet vermutlich nicht einmal davor zurückschrecken ein Geburtstagsständchen bei Gotthilf Fischer und seinem gigantischen Chor zu bestellen. Das ist seelische Grausamkeit.
„Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern.“
Anderen Teils, was will die GEMA machen, wenn sich das Volk, also wir alle, ein mal richtig einig wären und nichts, aber auch garnichts bezahlen. Will die GEMA etwa ALLE, aber auch wirklich ALLE abmahnen und vor Gericht zerren, weil keiner auf die Abmahnungen reagiert hat? Was will die GEMA machen, wenn alle Menschen Musik hören wann und wo sie sind? Und wenn keiner von den Menschen jemals irgendwas an die GEMA zahlt? Was soll passieren? Das einzige was passieren könnte wäre, das die Regierung darauf aufmerksam wird und das GEMA-Ding außer Kraft setzt. Und Sonymusik genau so. Was, wenn weltweit alle Menschen einig wären und kein Stück mehr bei Sonymusik kaufen? Keine Musik, keine Radiogeräte, keine Handys, nichts. Was, wenn man lieber im Internet direkt bei den Musikern bestellt und kauft, und so den Musikern 100% des Erlöses zukommt und die GEMA und Sonymusik außen vor bleiben? Was, wenn man diese Geierkonzerne einfach mal komplett boikottiert? Die könnten ja mal die Kraft der Masse zu spüren bekommen....
***************************************** Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: Halt du sie dumm, -- ich halt' sie arm!
... Gema und GEZ, naja alles mit G ist immer ulkig!! ... als allgemeine Anmerkung dazu: ... zum einen geht bei mit seit gestern *you tube* nicht mehr!! ... witzig daran!! ... ich kann hier unsere Musik abspielen ... in *you tube* habe ich nur noch schwarze Felder ohne Funktionsbutton!! ... komisch, oder?? ... hat jemand eine Idee?? ... außer, dass ich nun jedes Video erst mal hier einstellen muss, wenn ich es hören möchte!!
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... zum anderen bin ich gespannt, wie sich das bei uns auf dem Markt der Märkte gestaltet ... muss da nun wirklich hin, um zu gucken, nee, um zu hören und smart beim Röstbratwurstbräter nachfragen!! ... nur, damit ich hier informieren kann!!
_________________________________________ <span style="font-family:Comic Sans MS;">Man muss diese Welt nicht verstehen. Man muss sich nur darin zurechtfinden.[/style] @ Einstein
Sab, ich habe es gerade getestet, bei mir geht es mit You Tube.
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Quelle: eRecht24.de - Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
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